Zuchtphilosophie & Zuchtprogramm

Zuchtphilosophie & Zuchtprogramm
Die Holsteiner Warmblutzucht gilt als Reinzucht, wobei ein begrenzter Fremdbluteinsatz zur Verbesserung bestimmter Eigenschaften akzeptiert wird. Die Rassemerkmale werden mit der Methode der Reinzucht erhalten. Das heißt, dass vorrangig Holsteiner Hengste und Stuten am Zuchtprogramm teilnehmen.

Der Ehrenvorsitzende des Verbandes, Breido Graf zu Rantzau, führt dies in seinem Vorwort zum 2009 im
FNverlag erschienenen Buch "Das Holsteiner Pferd" aus:
"Wo Holsteiner draufsteht - als Brandzeichen - ist auch Holsteiner drin ..."
Der Verband der Züchter des Holsteiner Pferdes e. V. führt daher auch das Zuchtbuch über den Ursprung dieser Rasse.

Das Zuchtziel ist in § 22 der Satzung des Verbandes der Züchter des Holsteiner Pferdes e.V. definiert. Im Einzelnen werden darin folgende Anforderungen und Wünsche beschrieben:
  •     Äußere Erscheinung,
  •     Bewegungsablauf,
  •     Innere Eigenschaften / Leistungsveranlagung / Gesundheit.
Erwünscht ist ein rittiges, vielseitig veranlagtes, leistungsbereites und leistungsfähiges Reitpferd, welches vornehmlich für den Springsport geeignet ist, aber auch für die Disziplinen Dressur und Vielseitigkeit ein hohes Maß an Veranlagung hat.

Zur Erkennung der Leistungsveranlagung werden bei den Hengsten grundsätzlich im Alter von 3 Jahren oder vor der Zuchtbucheintragung folgende Merkmale überprüft:
  •     Charakter und Temperament
  •     Rittigkeit
  •     Grundgangarten
  •     Springen
Bei den Stuten sollte die Überprüfung der Leistungsveranlagung im Alter von 3 Jahren erfolgen.

Die Abwägung der Zuchtzielmerkmale obliegt den Entscheidungsgremien (Kommissionen) des Verbandes. Durch die Delegierten-Versammlung des Verbandes werden die Mitglieder der folgenden Kommissionen gewählt:
  •     Fohlenprämierungskommission,
  •     Stuteneintragungskommission,
  •     Hengstkörkommission + Widerspruchskommission
Ferner wird ein Zuchtausschuss gebildet. Dieser hat die Aufgabe, den Vorstand des Verbandes in allen züchterischen Angelegenheiten zu beraten.

Das Zuchtprogramm des Verbandes umfasst alle Maßnahmen, die geeignet sind, einen Zuchtfortschritt im Hinblick auf das Zuchtziel und die Merkmale der Rasse des Holsteiner Pferdes zu erreichen, siehe § 21 bis § 29 der Satzung des Verbandes der Züchter des Holsteiner Pferdes e.V. 

Die Zuchtbuchordnung des Verbandes wird in der Satzung § 30 ff sehr ausführlich
behandelt bzw. geregelt.

Hengste

Die Eintragung in das Hengstbuch I des Verbandes kann frühestens im dritten Lebensjahr erfolgen, wenn der betreffende Hengst vom Verband gekört wurde und die Anforderung an die Abstammung erfüllt sind. Die endgültige Eintragung erfolgt nur, wenn die Anforderungen nach § 26 Ziff. 4.2 – Hengstleistungsprüfung - erfüllt sind.

Der Vater und der Muttervater müssen eingetragene Hengste der eigenen Zuchtpopulation (Hengstbuch I) sein. Die weiteren Väter in der mütterlichen Abstammung (3. bis 5. Generation) müssen gekörte Hengste sein. An die Hengstmütter werden zudem noch weitere umfangreiche Anforderungen gestellt.

Stuten

Bei der Eintragung von Stuten wird grundsätzlich zwischen Stuten, die bis 1994 geboren wurden, und Stuten, die ab 1995 geboren wurden, unterschieden.
So werden beispielsweise in das Zuchtbuch I für Stuten (ZB I) alle 3-jährigen und älteren Stuten eingetragen, die ab 1995 geboren wurden; der Vater sowie die Väter der Mutter und der Großmutter mütterlicherseits müssen in das Hengstbuch I des Verbandes eingetragen sein. Die äußere Erscheinung wird mit 7 Teilkriterien bewertet. Für die Eintragung in das Zuchtbuch II (ZB II) und Vorbuch (VB) für Stuten gelten
andere Bedingungen.

Die Eintragung von Stuten anderer Rassen ist wie folgt geregelt: Stuten, die nicht die Abstammungsvoraussetzungen nach § 35 erfüllen (Fremdblut), können über Reitsporterfolge bei einer Lebensgewinnsumme von mind. 50.000 Euro in das Zuchtbuch des Verbandes eingetragen werden. Über den Antrag entscheidet der Vorstand nach Empfehlung durch den Zuchtausschuss.

Fohlen

Die Ausstellung des Abstammungsnachweises erfolgt nur, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt sind. Beispielsweise müssen im Jahr der Bedeckung beide Elternteile in den entsprechenden Abteilungen des Zuchtbuches eingetragen sein oder spätestens im Jahr der Geburt des Fohlens eingetragen werden. Wichtig ist auch, dass die Abstammung mittels DNA -Verfahren überprüft ist.

Die Begutachtung der Saugfohlen erfolgt durch die Fohlenprämierungskommission. Diese vergibt zwei Arbeitsnoten, für Typ / Gebäude und Gang / Schwung. Herausragende Fohlen werden prämiert. Dieses wird auf dem Abstammungsnachweis
vermerkt.

Die Landwirtschaftskammer in Kiel ermittelt aus den beiden Benotungen die Zuchtwerte, die insbesondere für die Beurteilung junger Hengste von Interesse sind.

Anlässlich einer Tagung von Zuchtexperten 2007 in Uelzen geht Dr. Thomas Nissen, der Zuchtleiter des Holsteiner Verbandes, in seinem Vortrag auf die Situation der Deutschen Pferdezucht und die Strukturveränderungen ein. Er betont darin, dass es für Holstein keine Abkehr vom Reinzuchtprinzip geben wird. Durch diese strikte Politik stehe der Verband in keiner direkten Konkurrenzsituation zu den übrigen deutschen Verbänden.

Vor einem anderen Gremium spricht Herr Dr. Nissen zutreffend von

Kapital der Reinzucht !
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